Ein wichtiges Thema – der gesetzliche Eigenanteil:
Für eine Krankenfahrt zu Lasten Ihrer Krankenkasse benötigen Sie von Ihrem Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung.
Für ambulante Fahrten ins Krankenhaus, zu Ärzten oder Therapien, ist eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig.
Diese sollte nach Möglichkeit im Vorfeld eingeholt werden.
Wird keine Genehmigung erteilt, sind die Fahrten privat zu bezahlen.
Grundsätzlich ist bei Einweisungen, Entlassungen und ambulanten Fahrten
ist ein Eigenanteil zu entrichten.
Dieser entspricht 10% der Gesamtkosten je Fahrt,
jedoch mindestens 5,– € und höchstens 10,– €.
Als Ausnahme gilt:
Sie sind im Besitz eines gültigen Befreiungsausweises für Zuzahlungen
nach SGB V.
Gern beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Eigenanteil und Kostenübernahmen – nutzen sie unsere langjährige Erfahrung.
